Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines und Begriffsdefinition

Für alle Leistungen der Golden Shape OG betreffend das ViFit gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von dieser sind nur wirksam, wenn sie von ViFit bestätigt wurden.
Mitglieder sind alle Personen, die aufgrund eines mit ViFit abgeschlossenen Vertrages zur Inanspruchnahme der Leistungen und Einrichtungen In den Räumlichkeiten des Studios gemäß diesen Bedingungen berechtigt sind.
Jedes neue Mitglied wird von einem Trainer auf die Fitnessgeräte eingewiesen.
Jedes Mitglied muss das Mitgliedsband beim Besuch des Studios bei sich tragen und hat sich eigenständig bei der Rezeption ein und auszuchecken. Für das Mitgliedsband wird eine Kaution in Höhe von 30,00€ hinterlegt. Das Mitglied ist mit einer Überprüfung der Daten zur Identitätssicherstellung einverstanden. Bei missbräuchlicher Weitergabe des Mitgliedsbandes an Dritte wird vom Mitglied ein Schadensersatz von 250€ eingefordert. Mit Vertragsende hat das Mitglied das Band an das ViFit zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Bandes bleibt die Kaution im Besitz der Golden Shape OG.
Ein Vertragsmonat entspricht nicht regelmäßig einem Kalendermonat. Jedes Vertragsmonat beginnt an jenem Tag eines jeden Monats, der ziffernmäßig dem Tag des Startdatums entspricht und endet an jenem des Folgemonats, der ziffernmäßig einen Tag vor dem Startdatum liegt. Beispiel: Startdatum am 15. des Monats, Vertrag läuft bis zum 14. des Folgemonats. Eine allenfalls in diesem Vertrag vereinbarte Mindestbindung berechnet sich nach Vertragsmonaten.

2. Vertragsabschluss und Mitgliedschaft

Ein Vertrag kommt nur mittels aufgelegtem Antrag des ViFit zustande. Der Antrag ist ein bindendes Angebot an ViFit einen Vertrag abzuschließen. ViFit ist berechtigt diesen Vertrag bis zur Inanspruchnahme der Leistung, längstens jedoch binnen 14 Tagen abzulehnen.
Mit Abschluss des Vertrages ist das Mitglied berechtigt, die Leistungen und
Einrichtungen in den Räumlichkeiten des Studios während der betreuten
(beaufsichtigten) und unbetreuten (unbeaufsichtigten) Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen. Zusatzleistungen sind laut aufliegender Preisliste zu bezahlen. Die Mitgliedschaft ist nicht an Dritte übertragbar.
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen bei Name, Adresse, E-Mail,
Telefonnummer oder Bankverbindung dem Studio unverzüglich bekannt zu geben. Die durch unterlassene Mitteilung entstehenden Mehrkosten sind vom Mitglied zu tragen. Gibt das Mitglied eine Änderung der Anschrift nicht bekannt, können alle Zustellungen des ViFit und der Golden Shape OG Im Zusammenhang mit dem Vertrag an die zuletzt angegebene Anschrift rechtswirksam erfolgen.

3. Zahlungen

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Vorhinein jeweils am 12. Eines jeden Monats (im Monat des Vertragsabschlusses aliquot, auch im Monat des Vertragsendes aliquot) auf das von der Golden Shape 0G angegebene Konto zu bezahlen. Ist
dieser Tag kein Werktag, gilt der nächstmögliche Geschäftstag. Für SEPA
Lastschriften wird vereinbart, dass die Frist der Vorabankündigung bevorstehender Einzüge mindestens 2 Kalendertrage vor Fälligkeit des Einzugs besteht.
ViFit ist berechtigt, den Mitg!iedsbeitrag entsprechend der Entwicklungen des Verbraucherindexes seit Vertragsbeginn per 1.3. eines jeden Jahres anzupassen.
Kommt das Mitglied in Zahlungsverzug, insbesondere auch wenn ein SEPA­
Lastschrifteinrng nicht möglich ist, ist das ViFit berechtigt, das Mitglied bis zur vollständigen Erfüllung von der Benützung aller Einrichtungen und Leistungen
auszuschließen. Es werden Mahnspesen in Höhe von 40,00€ pro Mahnung und die von der Bank verrechneten Rückbelastungsspesen sowie Zinsen von 8% errichtet, die vom Mitglied zu bezahlen sind.
Das Mitglied ist -außer in den § 6 Abs. l Zif. 8 KSchG angeführten Fällen -nicht
berechtigt, anfällige Gegenforderungen mit Forderungen von ViFit zu
kompensieren und Zahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten.
Bei Verlust oder nicht ordnungsgemäßer Rückstellung des Spindschlüssels, ist ViFit berechtigt, dem Mitglied die Kosten der Spindöffnung und/oder den Schlössertausch in Höhe von 60,00€ in Rechnung zu stellen.

4. Benützungsbedingungen

Das Mitglied ist verpflichtet
• Sich mit den Geräten vertraut zu machen und anfällige Mängel oder Schäden unverzüglich zu melden.
• die Geräte und sonstige Einrichtungen nur sachgemäß und ihren Zweck entsprechend zu bedienen und zu verwenden.
• den Weisungen des Personals allzeit Folge zu leisten.
• das bewegliche Trainingsequipment (Hantel, Scheiben, etc.) nach Gebrauch wieder sachgemäß auf den dafür vorgesehenen Platz zurückzustellen.
• die Trainingsgeräte in den Trainingspausen anderen Mitgliedern zu überlassen.
• beim Training angemessene und saubere Trainingsbekleidung (keine Jeans, Straßenschuhe o. Ä.) zu tragen.
• beim Training aus hygienischen Gründen immer ein Handtuch mitzuführen und zu benutzen.
• im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen und die Umkleideräume nach dem Duschen nur abgetrockneter zu betreten.
• keine mitgebrachten Speisen zu konsumieren.
• benutzte Spinde nach Besuch vollständig auszuräumen und den Schlüssel abzugeben.
Die Benützung von Einrichtungen und das Training bei beeinträchtigter Gesundheit oder unter Einfluss von Alkohol, Drogen und/oder Medikamenten ist untersagt. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden (ausgenommen betreibereigene).

5. Haftung

Für Sach- oder Vermögensschäden haftet ViFit nur dann, wenn der Schaden von ViFit selbst oder ihren Erfüllungsgehilfen zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Für den Verlust von Wertgegenständen, Kostbarkeiten, Geld, Wertpapiere und dergleichen, haftet ViFit nicht. Dies gilt auf für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.
ViFit ist berechtigt, Kurse bzw. Trainingseinheiten zeitlich und/oder örtlich zu verschieben, gänzlich abzusagen und Trainer zu wechseln. ViFit hat dies jedoch 2 Stunden vor Beginn der Einheit via Facebook, lnstagram und/oder Ausschilderung im Studio bekannt zu geben.

6. Stilllegung und Beendigung

Beide Vertragsteile sind berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der Kündigunsfrist (14 Tage) zum Ende jedes Vertragsmonats schriftlich aufzukündigen.
Bis zum Ende einer allenfalls vereinbarten Mindestbindungsdauer ist die ordentliche Aufkündigung des Vertrages durch das Mitglied jedoch nicht möglich.
Ist das Mitglied aus Gründen in der Sphäre des Mitgliedes verhindert, die Leistungen von ViFit in Anspruch zu nehmen (z. B. Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Urlaub, Umzug, etc.) hat das Mitglied auch während der Dauer der Verhinderung bis zum Vertragsende durch fristgerechte Kündigung (unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauer) den Mitgliedsbeitrag zu erbringen. Dauert die Verhinderung länger als 3 Wochen, können die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Mitglied einen Teil oder die gesamte Dauer der Verhinderung im Anschluss an die Verhinderung, frühestens jedoch ab dem frühest möglichen Vertragsende durch fristgerechte Kündigung (unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauer), als Guthaben konsumieren kann. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht allerdings nicht. Die Verhinderung ist in geeigneter Weise zu belegen (z. B. ärztliches Attest).
ViFit kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn ein Zahlungsverzug beim Mitglied entsteht. Zusätzlich kann ViFit/Golden Shape 0G im Falle eines stillgelegten Vertrages, diesen auch mit sofortiger Wirkung auflösen.
Bei Zahlungsverzug hat ViFit den Anspruch auf den Mitgliedsbeitrag bis zum frühest möglichen Vertragsende durch fristgerechte Kündigung (berücksichtigte Mindestvertragsdauer). Gleiches gilt auch (unbeschadet der vereinbarten Vertragsstrafe), wenn das Mitgliedsband an Dritte weitergegeben wird.
Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.

ViFit ist ein Unternehmen der Golden Shape OG
Standort: Ossiacher Zeile 39, 9500 Villach